Krankenstand und Arbeitsrecht

Wenn Angestellte zu bezahlten Feinden werden …

Sie sind Unternehmer, Geschäftsführer, Compliance Officer, HR-Manager oder Personalchef? Dann sind Sie hier bei Krankenstand und Arbeitsrecht richtig!

Wir befassen uns liebend gerne mit Arbeitnehmern, die

  • im Krankenstand Tennis spielen,
  • im Krankenstand ihr Haus renovieren,
  • im Krankenstand einen Städteflug unternehmen,
  • im Krankenstand pfuschen – noch dazu in Ihrem Geschäftszweig,
  • ein eigenes Unternehmen aufbauen, das Know-How Ihres Unternehmens verwenden und schlimmstenfalls noch dazu Ihre Ware stehlen,
  • gegen die arbeitsvertragliche Konkurrenzklausel verstoßen,
  • im Lagerbereich gemeinsam mit externen Tätern Diebstähle begehen,
  • Geld von Dritten entgegennehmen und gegen die Interessen Ihres Unternehmens handeln,
  • Betriebsgeheimnisse ausspionieren,
  • Geschäftsgeheimnisse an die Konkurrenz verkaufen.

Ihre Mitarbeiter spielen auf krank, während Sie bei knapper Ressourcenplanung und nur mit Improvisation und Mühe den Betrieb aufrechterhalten?

Als Detektei liefern wir Ihnen gerichtsfähige Beweise, die Sie zur unverzüglichen Entlassung des betr. Dienstnehmers berechtigen und die auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht standhalten.

Entgegen landläufiger Meinung „bespitzeln“ wir nicht, sondern wir führen eine Beweisobservation durch. Dazu sind wir Berufsdetektive gem. §129 Abs 1 Z 5 GewO gesetzlich ermächtigt: Die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern.

Unser Tipp: Handeln Sie unverzüglich, wenn Sie einen Verdacht haben! Inkonsequenz schadet Ihnen als Arbeitgeber nicht nur finanziell, sondern kann auch die Arbeitsmoral der Belegschaft folgenschwer schädigen. Neid und Eifersucht machen sich breit, Sorgfältigkeit und Genauigkeit schwinden.

Konsequenz führt hingegen zu Pflichterfüllung durch das Personal und dadurch zu weniger Krankenständen!

Krankenstand und Arbeitsrecht - Entlassung
Krankenstand und Arbeitsrecht - Entlassungsbeweis

Entscheidungstext 9 ObA 329/99v des Obersten Gerichtshofes (OGH) | Link

Der Arbeitnehmer darf insbesondere die Anordnungen des Arztes oder, wenn solche infolge der allgemeinen Lebenserfahrung entbehrlich sind, die Gebote der allgemein üblichen Verhaltensweisen nicht betont und offenkundig verletzen. Ob ein Zuwiderhandeln tatsächlich zu einer Verlängerung des Krankenstandes führt, ist in diesem Zusammenhang belanglos; es genügt die Eignung, den Genesungsprozess zu verzögern.

Der überführte „Kranke“ hat auch die Detektei-Kosten zu tragen:

Einem Arbeitgeber steht dann der Ersatz von Nachforschungskosten im Rahmen eines adäquaten typischen Kausalzusammenhanges zu, wenn der Arbeitnehmer zunächst ausreichende Anhaltspunkte für ein vertragswidriges, den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufendes Verhalten gegeben hat, die den Arbeitgeber veranlassten, sich durch geeignete Nachforschungen noch weitere Klarheit zu verschaffen.

Entscheidungstext 4 Ob 67/80 des Obersten Gerichtshofes (OGH)

Fallbeispiel:

Eine Mitarbeiterin der Buchhaltungsabteilung eines KMU fällt durch  wiederholte Krankenstände auf, die meistens durch Krankschreibung am Donnerstag beginnen und am Dienstag oder Mittwoch enden. Wenngleich auf der Krankschreibung keine Bezeichnung der Krankheit steht und der Dienstgeber auch nicht berechtigt ist, danach zu fragen, hat die Mitarbeiterin von sich aus mitgeteilt, dass sie unter einem Hörsturz leiden würde. Nach der Auftragsübernahme am Freitag früh ordnet der leitende Detektiv einen Observationseinsatz gleich einmal für den selben Nachmittag an.

Die krank gemeldete Mitarbeiterin wird dabei beobachtet, wie sie in einem nahe gelegenen Park spazieren geht und letztlich eine Stunde auf einer ruhigen Parkbank sitzt. Der Dienstgeber, dem dieses Ergebnis zur Kenntnis gebracht wird, zieht eine fristlose Entlassung in Erwägung. Die Detektei rät im Rahmen der taktischen Beratung dringend davon ab und informiert den Auftraggeber über ähnlich gelagerte Fälle, die vom Arbeits- und Sozialgericht zu Ungunsten der Unternehmer entschieden wurden. Der Auftraggeber ersucht demnach um Fortsetzung der Observation. Die Detektei kann beobachten, wie die Zielperson in eine Supermarktfiliale einkaufen geht.

Der Detektiv teilt dies dem Auftraggeber mit und gibt ihm auch die Zusatzinformation, dass er einen Fall kennen würde, wo nach einer solchen Beobachtung „die Fristlose“ ausgesprochen wurde und vor dem ASG aber der Arbeitnehmer recht bekam, weil dieser nach Ansicht des Gerichts trotz Krankenstand das Recht hätte, sich Nahrungsmittel zu kaufen. Gegen 22.15 verließ die Observierte das Haus und führte die Detektive geradewegs in eine Disco. Nun gab es allerdings keine Zweifel mehr. Und mit einem angeblichen Hörsturz noch weniger: Fristlose Entlassung!

Untreue Mitarbeiter entlassen? Vor dem Arbeits- und Sozialgericht nicht verlieren? Die Detektei HELIOS beschafft die Entlassungs-Beweise! Erste Tipps und Kostenschätzung! Kostenlose Hotline 0800 88 44 44