Wie Sie als Mann die Ehescheidung heil überstehen, ohne ein Leben lang bezahlen zu müssen

„Es gibt nur etwas, was teurer ist als eine Frau – nämlich eine Ex-Frau.“ – Jack Nicholson

Eine Ehe hat – besonders zu Beginn – seine Höhen, die Tiefen folgen erst später. Liebe, Geborgenheit, Vertrauen, ein schönes Heim, Kinder. Der Wunsch nach Familie ist in Erfüllung gegangen.

Doch das tägliche Familienleben kostet bekanntlich Geld, und das Geld muss erst einmal erwirtschaftet werden – üblicherweise durch Arbeit. Die Erkenntnis, dass der Mann nicht gleichzeitig Lohn nach Hause bringen, und dabei immer bei der Familie sein kann, ist für manche Frauen enttäuschend. Im Laufe des Ehelebens, welches durch Kindererziehung, Haushaltsführung und alltägliche Routinen geprägt ist, fragen sich viele Frauen, ob das für sie alles im Leben gewesen ist. Unterdessen sind sie empfänglich für außereheliche Einflüsse.

Und viele Frauen vergessen, dass es eine eheliche Treuepflicht gibt. Nach wie vor. Bis heute.

Ehescheidung Verschulden

§ 90 Abs 1 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches

Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet.

Viele Frauen vergessen, dass die Verletzung der Treuepflicht einen Scheidungsgrund darstellt, der den betrogenen Mann von der sonst lebenslangen Zahlungspflicht befreit. Allerdings nur, wenn er Beweise dafür vorlegen kann. Alles was vor Gericht nicht bewiesen werden kann, existiert auch nicht.

Sie als Mann stehen nun vor der Weichenstellung. Landen Sie in der Zahlungsfalle, obwohl Ihre Frau es war, die eine Eheverfehlung begangen hat, oder geben Sie sich die Chance, nach der Scheidung ein neues, finanziell unbelastetes Leben zu beginnen.

Wie Sie garantiert in der lebenslangen Unterhaltsfalle landen

Scheidung - Existenz verlieren

In der Unterhaltsfalle sind Sie dann gelandet, wenn Sie Ihren Scheidungsprozess verloren haben. Eine verlorene Scheidung bedeutet nicht nur, dass der Zahltag gekommen ist, sondern dass der Zahltag nie wieder aufhört. Monat für Monat werden Sie Unterhaltszahlungen an Ihre Exfrau leisten müssen. In der Regel ist das ein Drittel Ihres Nettoeinkommens. Plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bis ins hohe Pensionsalter und möglicherweise bis an den Rande Ihres Existenzminimums. Allfällige Alimente für die Kinder – unabhängig vom Ehegattinenunterhalt – kommen noch dazu. Und als Verlierer haben Sie gem. § 41 Zivilprozessordnung obendrein auch noch die Scheidungskosten zu bezahlen. Mit den Gerichtsgebühren und den Anwaltskosten beider Seiten handelt es sich dabei um zigtausende Euro. Und das alles binnen 14 Tagen, bei sonstiger Exekution.

Ein Scheidungsverfahren zu verlieren, geht am einfachsten und schnellsten, indem man dieses über sich ergehen lässt und dem Gericht keine Beweise vorlegt. Denn anders als im Strafverfahren sind vor dem Zivilgericht die Parteien selbst für die Beweisführung verantwortlich. Was bewiesen wird, ist bewiesen. Was unbewiesen nur behauptet wird, existiert nicht. Urteile werden nicht aus Mitleid und Sympathie gefällt, sondern allein aufgrund der Beweislage.

Warum Sie Ihre Ehescheidung unbedingt gewinnen sollten

Die Scheidung zu gewinnen, bedeutet für Sie als Mann die Befreiung von allfälligen Unterhaltszahlungspflichten, und die Möglichkeit auf einen Neustart ohne Altlasten. Laut § 66 Ehegesetz hat der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte dem anderen einen Unterhalt zu gewähren.

Wer es nun ist, der die Schuld an der Zerrüttung der Ehe trägt, stellt das Gericht fest – anhand von eingebrachten Beweisen. Können Sie einen Scheidungsbeweis, also einen Beweis für das ehewidrige/ untreue Verhalten Ihrer Frau dem Gericht präsentieren, dann wird dies naturgemäß dazu führen, dass Ihre Frau schuldig geschieden wird.

Damit hat sie nicht nur ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt, sondern unter Umständen können Sie sogar Unterhalt von ihrer Exfrau fordern. Können Sie hingegen keinen handfesten Beweis gegen Ihre Frau vorlegen, und diese hat als Scheidungsgrund einen Standardvorwurf erhoben, den Sie nicht entkräften können, dann urteilt das Gericht anhand dessen, was in den Akten ist – also gegen Sie.

Beispiel:

Ihre Frau hat einen Liebhaber. Sie haben aber keinen Beweis dafür, weil Sie es versäumt haben, eine Detektei mit der Beweisführung zu betrauen. Ihre Frau will mit ihrem Liebhaber ein neues Leben beginnen. Dazu braucht sie Geld. Sie fordert eine Unterhaltszahlung in der Höhe von 33 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Durch eine Rechtsanwältin lässt sie die Scheidungsklage einbringen, in der mangels profunder Scheidungsgründe die Trivial-Vorhaltungen „liebloses Verhalten“ oder „Verletzung der Beistandspflicht“ angeführt werden (übrigens tatsächlich in jeder zweiten Scheidungsklage zu lesen).

Als „Beweis“ wird der ausgedruckte WhatsApp-Verkehr eines herkömmlichen Streits, wie er in jeder Ehe vorkommt, vorgelegt und als „liebloses Verhalten“ dargestellt. Was glauben Sie, wie das Gericht urteilt, nachdem nichts anderes am Tisch liegt? Sie werden schuldig geschieden und können ein Leben lang ein Drittel Ihres Einkommens abdrücken, von dem Ihre Ex und ihre arbeitsloser Lover ganz gut damit leben.

Wenn Ihr Rechtsanwalt Ihre „Waffe“ ist, dann sind die rechtskonformen Scheidungsbeweise unserer Detektei die „Munition“ dafür.

Den Scheidungsbeweis, der Sie vor der ungerechten Unterhaltszahlung bewahrt und vor dem Totalverlust retten, den erbringen Berufsdetektive. Ausschließlich. Denn nur diese sind dazu befugt und befähigt.

Das steht im Gesetz und das sieht auch der Oberste Gerichtshof so:

„Der Kläger hat im Hinblick auf ein bevorstehendes Scheidungsverfahren und die noch ungeklärte Verschuldensfrage ein berechtigtes Interesse daran, zur Abwehr unterhalts- und vermögensrechtlicher Nachteile seinen Prozessstandpunkt durch Beobachtung durch einen Detektiv zur Erlangung von Beweisen für ein ehebrecherisches/ehewidriges Verhältnis seines Ehegatten zu untermauern. “

(Entscheidung des OGH 1 Ob 114/09k)

Scheidungsbeweis

Wenn Sie in Ihren Scheidungsprozess ohne Scheidungsbeweise gehen, dann ist das, wie wenn Sie ohne Waffen in den Krieg ziehen.

Haben Sie allerdings einen echten Scheidungsbeweis, also die Dokumentation über das ehewidrige Verhalten Ihrer Frau, rechtssicher durch eine zugelassene Detektei erbracht, in den Händen, dann wendet sich das Blatt um 360 Grad – und zwar sehr schnell. Dafür muss nämlich nicht unbedingt erwiesen werden, dass Ihre Frau mit einem anderen Mann geschlafen hat. Häufige und vertraute Treffen können bereits einen Scheidungsgrund darstellen. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs unter der Geschäftszahl 6Ob221/19x haben die Ehegatten nicht nur die Pflicht zur Treue, sondern sie haben alle Handlungen zu unterlassen, die allein schon den Eindruck eines ehewidrigen Verhältnisses erwecken könnten.

Das einzige, was zählt, sind Beweise. Beweise und sonst nichts.

Wenn Sie nur den kleinsten Grund zur Annahme haben, dass Ihre Frau fremd geht, sollten Sie etwas unternehmen. Konsultieren Sie uns kostenlos unter 0800 88 44 44! Sie brauchen einen gerichtsfähigen Scheidungsbeweis, damit Ihre Frau schuldig geschieden wird und Sie nicht lebenslange Unterhaltszahlungen leisten müssen.

Wenn Frauen fremdgehen, stellen es diese in der Regel raffinierter als Männer an. Diese Feststellung machen wir Berufsdetektive immer wieder. Sie verschleiern ihre Seitensprünge. Klar, denn Frauen wissen, dass sie keinen Unterhalt bekommen, wenn sie deswegen schuldig geschieden werden. Die Disziplin, ihre Affäre bis zur Scheidung ruhig zu stellen, haben jedoch die wenigsten Frauen. Denn sie suchen nicht nur körperliche Nähe, sondern auch Trost und Beistand – bei einem anderen Mann. Wenn Sie das beweisen können, dann ist das Ihre einmalige Chance, lebenslangen Zahlungen zu entgehen.

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Oft gestellte Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich das Scheidungsverfahren verliere?
Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass Sie vom Gericht dazu verurteilt werden, Ihrer Exfrau ein Drittel Ihres Einkommens an Unterhaltszahlung leisten zu müssen. Unbeschadet der Alimente für die Kinder. Die haben Sie sowieso zu bezahlen. Wenn Sie verlieren, haben Sie darüber hinaus noch sämtliche Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen.
Wie verliert man ein Scheidungsverfahren?
Am sichersten, indem Sie ohne Scheidungsbeweis das Gerichtsverfahren in Ihrer Enttäuschung über sich ergehen lassen.
Wie gewinne ich die Scheidung?
Indem Sie einen Scheidungsbeweis durch eine zugelassene Detektei beschaffen lassen, wodurch Rechtssicherheit entsteht, und bis zum Scheidungsurteil selbst keine Eheverfehlung setzen. Nur darin liegt Ihre Chance, die Scheidung zu gewinnen und sich lebenslange Zahlungen zu ersparen.
Was versteht man unter einem Scheidungsbeweis?
Die gerichtstaugliche Dokumentation durch eine Detektei, dass Ihre Frau Sie mit einem anderen Mann oder einer anderen Frau betrogen hat. Beim kleinsten Verdacht der Untreue sollten Sie sofort einen Berufsdetektiv kontaktieren. Bewiesen werden muss übrigens nicht unbedingt der Seitensprung als solcher. Die Dokumentation einer ehewidrigen Beziehung reicht, da laut Oberstem Gerichtshof (Geschäftszahl 6Ob221/19x), die Ehegatten nicht alleine zur Treue verpflichtet sind, sondern alles zu unterlassen haben, was auch nur den Anschein eines ehewidrigen Verhältnisses erwecken könnte.
Ist Ehebruch heutzutage, rechtlich betrachten, noch ein Scheidungsgrund?
Selbstverständlich. Fremdgehen stellt immer noch (Stand Februar 2021), entgegen anders lautenden Gerüchten, eine schwere Eheverfehlung und somit einen Scheidungsgrund dar.

Siehe dazu § 49 Ehegesetz

Mit der Eherechts-Novelle 1999 hat der Gesetzgeber bestätigt, dass Ehebruch nach wie vor eine schwere Eheverfehlung begründet, wenn dieser Ehebruch zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

Muss ich nach der Scheidung Ehegattenunterhalt an meine geschiedene Frau bezahlen?
Wenn Ihre Frau schuldig geschieden wird, dann nicht. Schuldig bedeutet, dass sie nachweislich eine Eheverfehlung gesetzt haben muss. Eine Eheverfehlung muss nicht ausschließlich eine Affäre sein. Auch der wiederholte Kontakt zu anderen Männern kann dazu führen, dass Ihre Ehepartnerin schuldig im Sinne einer schweren Eheverfehlung gesprochen wird und Sie von der Unterhaltspflicht befreit sind. Aber Vorsicht! Ohne Beweis wird Ihre Frau nicht schuldig geschieden werden, denn vor Gericht wird sie ihre Untreue wohl kaum zugeben.
Muss ich meiner Frau nicht sowieso Unterhalt bezahlen, egal, ob sie schuldig geschieden wird, oder nicht?
Der Nachweis der Schuldfrage ist das Wichtigste im Scheidungsverfahren. Wenn Ihre Frau schuldig geschieden wird, hat sie normalerweise keinen Anspruch auf Unterhalt oder Abfertigung. Ausnahmsweise gibt es seit der Novellierung des § 68a Ehegesetzes den verschuldensunabhängigen Unterhalt, welcher aber vergleichsweise gering und auf drei Jahre befristet ist. Dieser steht aber z.B. nur Frauen zu, die nicht berufstätig waren und sich ausschließlich um die Kindererziehung gekümmert haben. Oder etwa solchen, die aufgrund ihres Alters schlechte Chancen am Arbeitsmarkt haben.
Wie viel muss ich meiner Ex bezahlen, wenn sie schuldig geschieden wird?
Wenn das Gericht, weil Sie diesem einen Scheidungsbeweis, und nicht nur Behauptungen über den Ehebruch Ihrer Frau vorgelegt haben, zum Urteil gelangt, dass Ihre Frau die Schuld an der Zerrüttung der Ehe trägt, dann müssen Sie statt 33 Prozent Ihre Nettoeinkommens keinerlei Unterhalt an Ihre Frau bezahlen.
Was ist, wenn ich zur Unterhalszahlung verurteilt wurde (z.B. weil ich es verabsäumt habe, den Ehebruch meiner Frau dokumentieren zu lassen), und arbeitslos werde?
Arbeitslosigkeit befreit Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Höhe des Unterhalts ist davon abhängig was Sie verdienen könnten, nicht davon, was Sie tatsächlich verdienen. Das nennt man das so genannte „Anspannungsprinzip“. Eine Verletzung der Unterhaltspflicht ist noch dazu gem. § 198 Strafgesetzbuch gerichtlich strafbar.
Wie komme ich aus der Scheidungsfalle heraus, ohne dass meine Frau mir das letzte Hemd auszieht?
Der Scheidungsbeweis, der von der Detektei geliefert wird, ist die rechtssichere Basis, unabhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt.
Meine Frau geht fremd. Dafür gibt es genug Zeugen. Reicht das vor Gericht?
Unzählige Männer haben die Scheidung nur dadurch verloren und daher ein Leben lang Unterhalt bezahlen müssen, weil sie dem Gericht keinen echten Scheidungsbeweis über die Eheverfehlungen ihrer Frau präsentieren konnten. Die Zeugen aus der Familie und dem Freundeskreis entschlugen sich entweder der Aussage, oder wurden von der gegnerischen Anwältin in die Zange genommen und erwiesen sich letztlich als für das Gericht unglaubwürdig.

Keine Scheidung ohne Beweise! Kein Beweis ohne Detektei HELIOS!

Gilt die Aussage eines Privatdetektivs Gericht?
Absolut! Berufsdetektive, so der gesetzlich geschützte Titel, müssen eine Befähigung (Praxis und staatliche Prüfung) sowie eine besondere Verlässlichkeit vorweisen können. Nur der Berufsdetektiv ist zur Beschaffung von Gerichtsbeweisen befugt und dadurch ein Zeuge, dessen Aussage niemand es wagt, in Zweifel zu ziehen.

§ 129 Abs 1 Gewerbeordnung

Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für                                                                                                                          

  1. die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse,
  2. die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen,
  3. die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens,
  4. die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen,
  5. die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern,
  6. die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen,
  7. den Schutz von Personen,
  8. Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

Dazu auch der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.10.2002 unter der Geschäftszahl 7 Ob 195/02f:

„Der geschädigte Ehegatte ist zur Abwehr unterhalts- und vermögensrechtlicher Nachteile berechtigt, seinen Prozessstandpunkt durch Beobachtung durch einen Detektiv zum Erlangen von Beweisen für ein ehebrecherisches Verhältnis des Ehegatten zu untermauern.“

Brauche ich auch einen Scheidungsbeweis, wenn wir uns einvernehmlich scheiden lassen?
Unbedingt. Aus einer einvernehmlichen Scheidung kann ganz schnell und jederzeit doch noch eine streitige Scheidung werden. Und dann wären Sie gut beraten, wenn Sie einen Scheidungsbeweis im Talon hätten.
Kooperieren Sie auch mit RechtsanwältInnen?
Berufsdetektive sind gesetzlich dazu befugt, Beweise für gerichtliche Verfahren, wie sie Scheidungen eben darstellen, zu beschaffen. Anwälte vertreten ihre Mandanten u.a. vor Gericht, indem sie dort die, von der Detektei organisierten, Scheidungsbeweise und darauf basierend, entsprechende Klagen und Anträge einbringen.
Was kostet ein Scheidungsbeweis?
Das ist abhängig vom Aufwand, und fängt ab € 3.000,– an. Unsere Preise finden Sie unter https://www.detektei-helios.at/ablauf-preise/
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Detektiv-Kosten?
Das müsste in der Polizze Ihrer Rechtsschutzversicherung stehen, und hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Unabhängig davon können Detektei-Rechnungen von der betrügerischen Ehefrau und, zu ungeteilter Hand, von dem Mann, mit dem sie ein Verhältnis hatte, eingefordert werden.

Einer der zahlreichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu diesem Thema unter der Geschäftszahl 4 Ob 166/02v:

Entscheidungstext OGH 20.08.2002

„Nach ständiger und einhelliger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können Detektivkosten gesondert, also unabhängig von einem allenfalls auch gleichzeitig geführten Ehescheidungsprozess eingeklagt werden, weil ein Ehegatte, dessen Ehe durch ehewidrige Beziehungen seines Partners zu einer dritten Person gestört wird, ganz allgemein ein besonderes Interesse daran hat, sich Klarheit über den Sachverhalt unabhängig davon, zu verschaffen, ob er gerichtliche Schritte unternehmen will oder ob das Verhalten des Ehestörers für die Zerrüttung der Ehe kausal war. Dem Ehegatten steht daher unabhängig von der Möglichkeit, die Detektivkosten in einem Ehescheidungsverfahren als vorprozessuale beziehungsweise außerprozessuale Kosten geltend zu machen, ein Schadenersatzanspruch zu, für den der Rechtsweg nicht ausgeschlossen ist.