Obsorge und Besuchsrecht - Detektei Wien

Problemfall Kontaktrecht

Ihre Ex verweigert Ihnen mit vorgeblichen Gründen das Recht auf persönlichen Kontakt zu Ihren Kindern? Einmal ist Ihr Kind „krank“, ein anderes Mal „will es seinen Vater nicht sehen“?

Doch das Kontaktrecht, („Besuchsrecht“), steht Ihnen gesetzlich zu!

Sie lieben Ihr Kind und möchten Ihr Kind endlich wieder in die Arme schließen?

Die Detektei HELIOS klärt:

  • die derzeitige Lebenssituation Ihrer Kinder,
  • das Vorhandensein schlechter Einflüsse auf Ihre Kinder, welche geeignet sind, deren Entwicklung negativ zu beeinflussen,
  • ob Ihre Kinder ausreichend beaufsichtigt und betreut werden,
  • ob Ihre Kinder nach und nach verwahrlosen,
  • den Hintergrund des „Stiefvaters“ oder der „Stiefmutter“ und deren Verhalten gegenüber Ihren Kindern!

§ 187 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch | Link

(1) Das Kind und jeder Elternteil haben das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Die persönlichen Kontakte sollen das Kind und die Eltern einvernehmlich regeln. Soweit ein solches Einvernehmen nicht erzielt wird, hat das Gericht auf Antrag des Kindes oder eines Elternteils diese Kontakte in einer dem Wohl des Kindes entsprechenden Weise zu regeln und die Pflichten festzulegen. Die Regelung hat die Anbahnung und Wahrung des besonderen Naheverhältnisses zwischen Eltern und Kind sicherzustellen und soll möglichst sowohl Zeiten der Freizeit als auch die Betreuung im Alltag des Kindes umfassen. Das Alter, die Bedürfnisse und die Wünsche des Kindes sowie die Intensität der bisherigen Beziehung sind besonders zu berücksichtigen.

Problemfall Obsorgerecht

Sie wollen nicht länger zusehen, wie Ihre Kinder permanent dem schlechten Einfluss einer maßlos überforderten Mutter, die sich vielleicht mit Alkohol, Drogen oder mit dem neuen „Haberer“ ablenkt, ausgesetzt sind?

Sie wollen, dass Ihre Kinder bei Ihnen, in einem sicheren und liebevollen Zuhause aufwachsen und sie wollen Ihnen bei ihrer Lebensentwicklung zusehen?

Die Detektei HELIOS beschafft Beweise für eine Änderung der Obsorge-Regelung!

https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/181
https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/158

§ 158 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch | Link

(1) Wer mit der Obsorge für ein minderjähriges Kind betraut ist, hat es zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten; Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung umfassen auch die gesetzliche Vertretung in diesen Bereichen.

§ 160 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

 (1) Die Pflege des minderjährigen Kindes umfasst besonders die Wahrnehmung des körperlichen Wohles und der Gesundheit sowie die unmittelbare Aufsicht, die Erziehung besonders die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in Schule und Beruf.

Obsorge und Kontaktrecht - Vater und Kind
Obsorge und Kontaktrecht - Kind

Fallbeispiel 1:

Der von der Mutter seiner Töchter, 4 und 7 Jahre alt, geschiedene Mann begegnete eines Samstags, als er seine Mädchen gerade in Ausübung des Kontaktrechts abholte, dem neuen „Stiefvater“, also dem neuen Freund seiner Ex. Dieser machte einen erschreckenden Eindruck auf den Kindesvater. Vom Typ her wirkte er auf ihn, wie er es später auch dem leitenden Berufsdetektiv der Detektei HELIOS, Peter Pokorny, im Ersterhebungsgespräch beschrieb, wie ein brutaler Schläger. Der Vater war verzweifelt. Seine Ex gab ihm sicher keine Auskunft, und seine Töchter wollte er nicht ausfragen, das wäre zu auffällig gewesen und hätte vielleicht wieder zu einer Verweigerung des Kontaktrechts durch seine Ex geführt. Die Privatdetektive versprachen Hilfe, also Klarheit, bzw. entsprechende Maßnahmen, sollte sich der Typ tatsächlich als eine Gefährdung für die beiden Mädchen herausstellen.

Nach nicht einmal vier Tagen war schon alles klar. Der neue Freund war das sprichwörtliche Schaf im Wolfspelz. Er ging einer geregelten Arbeit als Bilanzbuchhalter nach, war ein leidenschaftlicher Kampfsportler, Tattoo-Fan und Mitglied eines Motorrad-Clubs. Doch nicht etwa einer gewalttätigen und koksenden Gang, sondern vielmehr eines Clubs, der regelmäßig durch Charity-Veranstaltungen, zugunsten Menschen mit Beeinträchtigungen, von sich reden machte. Der Vater war vollends beruhigt und konnte die Freizeit mit seinen Kindern unbeschwert genießen.

Sie sind mit der derzeitigen Regelung des Obsorge- oder Kontaktrechts nicht zufrieden? Die Detektei HELIOS beschafft die für eine erfolgreiche Änderung nötigen Beweise! Erste Tipps und Kostenschätzung! Kostenlose Hotline 0800 88 44 44

Fallbeispiel 2:

Clara ist die 4-jährige Tochter aus einer gescheiterten Beziehung und einer Mutter, die als Alleinerzieherin völlig überfordert ist. Der Vater lebt mittlerweile mit einer neuen Frau und einer jüngeren Tochter in einem Haus. Clara kommt im Rahmen des  Besuchsrechts jedes Wochenende zu ihrem Vater und seiner neuen Frau, die Clara bald ebenfalls als „Mama“ anspricht. Indessen wird die Kindesmutter vom Jugendamt überprüft: Ihre Lebensumstände sind grenzwertig. Es kommen Psychologen, Sozialarbeiter und ein Richter zum Zug. Das Ergebnis: Der Kindesmutter wird das Obsorgerecht entzogen. Doch aus Gründen, die für niemanden – am wenigsten für die vierjährige Clara – verständlich sind, wird nicht dem Kindesvater das Sorgerecht übertragen, sondern das kleine Mädchen wird in ein „Kriseninterventionszentrum“ eingeliefert. Der Kindesvater kämpft um seine Tochter, doch er kämpft gegen Herzlosigkeit und Willkür. Nach drei Monaten kommt seine Tochter nicht zu ihm, sondern in eine „sozialpädagogisches Betreuungseinrichtung“, über 100 km von ihm entfernt.

An den Wochenenden muss der Vater eine Verhaltensänderung seiner Tochter feststellen. Sie ist völlig apathisch, schläfrig und depressiv, spricht kaum ein Wort. Seine Frau, die in einer Apotheke arbeitet, äußert einen schlimmen Verdacht und macht am nächsten Wochenende unauffällig einen Urintest. Der Verdacht verifiziert sich. Das Kind steht unter Medikamenteneinfluss: Barbiturate.

Dem Vater reicht es nun. Er ruft seinen Rechtsanwalt an, doch dieser findet keinen Weg. Er geht zur Polizei, doch er hört, dass man nichts machen könne, weil der Verdacht der illegalen Arzneiabgabe nicht täterbezogen zu beweisen sei. Über Empfehlung eines Bekannten ruft er die Detektei HELIOS an. Die kann – wie immer – helfen.

Die Detektive beginnen mit Observation, um sich ein Lagebild zu erstellen. In der „sozialpädagogisches Betreuungseinrichtung“ leben Mädchen und Burschen zwischen vier (Clara ist die Jüngste) und sechzehn Jahren. Der Chefdetektiv setzt seine jüngste Detektivin auf den ältesten Burschen an – und schon fließen erste Informationen. Manche der Bewohner werden von den BetreuerInnen systematisch „ruhig gestellt“, indem sie ihnen Tabletten ins Essen bröseln, wie es der Bursche unbemerkt beobachtet hatte. Als eine der Betreuerinnen bei einem Großeinkauf in einer Apotheke beobachtet wird, holt die Detektei HELIOS zum Schlag aus. Strafanzeige nach dem Arzneimittelgesetz und diversen anderen Gesetzen. Mit Hilfe der Apothekerkammer, des LKA und auch der Bezirkshauptmannschaft wird dem Spuk ein Ende bereitet. Clara darf wieder bei ihrem Vater wohnen. Die „sozialpädagogisches Betreuungseinrichtung“ wird aufgelöst, die involvierten „BetreuerInnen“ und die Apothekergehilfin entlassen und teilweise zu unbedingten Haftstrafen sowie zum Ersatz der Detektei-Kosten verurteilt.