Wie Sie jetzt Ihren Ex dazu bringen, sich nicht mehr länger vor der Unterhaltszahlung zu drücken

Unterhalt bekommen als Frau

Wenn Ihnen als geschiedene Frau laut Scheidungsurteil eine Unterhaltszahlung zusteht, Ihr Ex aber nicht zahlt

Eine typische Situation, die wir in der Detektei HELIOS zur Genüge kennen. Unterhaltspflichtige Männer

  • behaupten, kein entsprechendes Einkommen bzw. Vermögen zu haben,
  • verheimlichen ihren lukrativen Nebenjob,
  • verschleiern ihre finanziellen Verhältnisse,
  • zahlen nicht einmal den Unterhalt für Ihre Kinder

Manche Ex-Partner, die Ehebruch begangen hatten und aufgrund dessen zur Unterhaltszahlung verurteilt worden sind, versuchen sich von der Zahlungspflicht mit unsauberen Methoden zu drücken. Manche geben vor, kein entsprechendes Einkommen bzw. Vermögen zu haben, sie schleusen als selbständige Unternehmer Geld an der Finanz und letztlich auch an der geschiedenen Gattin vorbei. Sie arbeiten „schwarz“, verheimlichen ihren lukrativen Nebenjob oder andere Einnahmequellen, wie z. B. Provisionen, oder tauchen überhaupt gleich unter.

Doch diese Methoden können strafbar sein:

§ 198 Strafgesetzbuch

(1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.

(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt.

Scheidung - Betrug - Unterhalt
Kronen-Zeitung vom 12.2.2012 (mit freundlicher Abdruckgenehmigung)

Sie verdienen den Unterhalt, der Ihnen zusteht. Lassen Sie uns dafür sorgen: 0800 88 44 44

Uns Berufsdetektiven sind solche Typen nicht unbekannt. Deren Vorgehensweisen auch nicht. Manche versuchen, mit durchsichtigen Tricks ihr Einkommen zu verschleiern, andere wieder halten sich für superschlau. Doch auch hier machen wir Detektive das, was wir sonst auch tun: Wir klären auf, beschaffen gerichtstaugliche Beweise und zeigen – wenn es nicht anderes geht – den Unterhaltsverweigerer bei der Staatsanwaltschaft an, wenn sich dieser nicht einsichtig zeigt. Dieser wird dann strafrechtlich verurteilt und die Unterhaltszahlungen sind dann erst recht fällig. Zuzüglich der Detektivkosten.

Doch Vorsicht! Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nur dann eine, wenn man sie auch beweisen kann. Unbewiesene Behauptungen und Anschuldigungen sind wertlos. Nur Berufsdetektive sind gem. § 129 GewO gesetzlich zu Ermittlungen und Beweisarbeiten in Straf- und Zivilrechtssachen befugt.