Wie Sie als Frau die Ehescheidung überstehen, ohne Ihre Existenz zu verlieren

„Wirklich zu leben – das ist das Allerseltenste auf dieser Welt. Die meisten Menschen existieren nur, sonst nichts.“

Oscar Wilde

Strittige-Scheidung

Existieren Sie auch in einer Ehe, die nicht mehr funktioniert? In einer Ehe, in der Sie immer wieder enttäuscht, belogen, betrogen und verletzt werden?

Eine Ehescheidung tut immer weh. Doch im Nachhinein fühlt sich die endgültige Trennung als Erleichterung an – wie viele unserer Mandantinnen regelmäßig zu berichten wissen. Fassen Sie den Mut und ziehen Sie einen Schlussstrich.

Wir zeigen Ihnen, wie es klappt, ohne danach auf der Straße zu stehen.

Eine toxische Beziehung endet mit Gewalt und manchmal sogar mit Mord. Doch erfahrungsgemäß beginnt sie immer mit Untreue und Betrug …

Raus aus der Ehehölle!

Bei Ihrer Scheidung geht es um Geld und um die Existenz: um Ihre Existenz!
Und möglicherweise auch um Ihre Kinder!

Es geht um Unterhalt, Abfindung, Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Altersvorsorge und letztlich um die Bezahlung der Scheidungskosten. Auch die haben Sie zu bezahlen, wenn Sie den Scheidungsprozess verlieren.

Wie Sie Ihre Scheidung garantiert verlieren

Die Scheidung zu verlieren bedeutet im schlimmsten Fall, dass Sie am Schluss ohne Geld dastehen, ohne Unterhalt und ohne Abfindung. Und dass Sie noch dazu auf den gesamten Scheidungskosten sitzen bleiben. Auf den Gerichtskosten, aber auch auf  den Kosten der Rechtsanwälte beider Seiten, die zweifellos einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Es gilt das Erfolgshaftungsprinzip gem § 41 Zivilprozessordnung.

Die Scheidung zu verlieren kann am allerschlimmsten auch bedeuten, dass Sie auf der Straße sitzen und bei Null wieder anzufangen müssen – sofern Sie das dann noch können. Wenn Sie die Scheidung verlieren und Ihre Existenz gefährden wollen, brauchen Sie nur folgendes zu tun: Stecken Sie den „Kopf in den Sand“, begehen Sie selbst eine Eheverfehlung, gehen Sie fremd!

Scheidung und Existenz verlieren

Der schlimmste Fehler, den Sie jedoch tun können: Verabsäumen Sie es, rechtzeitig Beweise für Ihr Scheidungsverfahren durch eine Detektei zu organisieren! Wenn Sie ohne rechtssicheren Scheidungsbeweis in den Prozess gehen, dann ist der Zug für Sie endgültig abgefahren.

Scheidungsanwalt - Die Weichen stellen für die Zukunft

Ein Scheidungsverfahren ohne Beweis ist, wie in einen Krieg zu ziehen ohne Munition, mit leeren Waffen.

Wie Ihr Scheidungsverfahren ausgehen wird, hängt nicht von Ihrem Glück ab. Glück ist keine Strategie, um einen Gerichtsprozess zu gewinnen. Es hängt auch nicht vom Mitleid oder Wohlwollen des Gerichts ab.

Ausschlaggebend ist allein das, was Sie jetzt, vor der gerichtlichen Scheidungsverhandlung tun oder verabsäumen. Ihr Handeln und Ihre Entschlüsse sind wesentlich dafür, ob Sie Ihre Existenz verlieren, oder beibehalten. Die Scheidung ist die Weichenstellung für Ihr zukünftiges Leben. Mit einem Scheidungsbeweis fährt Ihr Zug entweder in Richtung Sicherheit und Zufriedenheit, oder – ohne Scheidungsbeweis – in Richtung Armut und Not. Die Weichenstellwärterin sind Sie!

Wenn Sie die Scheidung gewinnen wollen, brauchen Sie einen Scheidungsbeweis!

Warum Sie Ihre Ehescheidung unbedingt gewinnen sollten

Die Scheidung zu gewinnen kann für Sie als Frau hingegen bedeuten, dass Sie in Zukunft eine fortlaufende, monatliche Unterhaltszahlung inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Denn der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte hat dem anderen einen angemessenen Unterhalt oder eine einmalige Abfindung zu gewähren.

Dann ist der Zahltag für die erlittenen Kränkungen gekommen, die finanzielle Genugtuung für die Schmach, die Ihnen Ihr Ex angetan hat, ist nun da.

Der Zahltag kommt aber nur, wenn Sie die Scheidung nicht verlieren. Gewinnen können Sie die Scheidung nur, wenn Sie dem Gericht einen Scheidungsbeweis vorlegen. Das Scheidungsgericht urteilt nur nach Beweislage und für die Beweisführung sind die Scheidungsparteien selbst verantwortlich.

Ein Scheidungsbeweis ist die Dokumentation über das ehewidrige Verhalten Ihres Mannes, rechtskonform durch ein befugtes Detektivunternehmen erstellt. Eine Eheverfehlung ist zumindest der wiederholte vertraute Kontakt zu einer anderen Frau (manchmal auch zu einem anderen Mann). Häufige und vertraute Treffen können bereits einen Scheidungsgrund darstellen.

Der Oberste Gerichtshofs hat unter der Geschäftszahl 6Ob221/19x zu Recht erkannt, dass die Ehegatten neben ihrer gesetzlichen Treupflicht (§ 90 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) auch alles zu unterlassen haben, was auch nur den Anschein eines ehewidrigen Verhältnisses erwecken könnte.

Wenn Sie nur den leisesten Verdacht haben, dass Sie Ihr Mann betrügt, sollten Sie sich als allererstes um einen gerichtstauglichen Scheidungsbeweis kümmern und eine Detektei konsultieren. Denn nur dadurch besteht die Chance, dass er schuldig geschieden wird und Sie die Scheidung gewinnen und nicht leer ausgehen.

Frauen haben einen sechsten Sinn, ein nahezu untrügliches Gespür für die Untreue ihres Partners. In den allermeisten Fällen bestätigt sich ihr Verdacht auch. Denn nichts kommt von ungefähr: Fast immer steckt eine andere, zumeist jüngere Frau (in seltenen Fällen ein anderer Mann) dahinter. Und oft ist diese andere Frau die treibende Kraft in dieser Situation. Aber auch gleichzeitig Ihre Chance, um als Siegerin, zumindest finanziell, aus der Scheidung hervorzugehen.

Ehebruch - Ein Scheidungsgrund

Was ein gewonnener Scheidungsprozess für Sie als Frau bedeutet:

Wenngleich Geld alleine die persönlichen Verletzungen betrogener Ehefrauen nicht heilen kann, lebt es sich mit einer unbefristeten, monatlichen Unterhaltszahlung inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld leichter, wie als betrogene, verletzte und geschiedene Ehefrau, die einen Job als Hilfskraft annehmen muss.

§ 70 Ehegesetz

Abs 1. Der Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im voraus zu entrichten. Der Verpflichtete hat Sicherheit zu leisten, wenn die Gefahr besteht, daß er sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen sucht. Die Art der Sicherheitsleistung bestimmt sich nach den Umständen.

Sie können auch einen einmaligen Geldbetrag fordern, mit dem Sie sich eine neue Existenz aufbauen können. Mit der Abfindung können Sie sich eine neue Wohnung oder etwa ein Geschäft kaufen.

Abs 2. Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Verpflichtete dadurch nicht unbillig belastet wird.

Es gibt Scheidungen, welche anstatt monatlicher Unterhaltszahlungen mit einer Einmalabfindung enden. So etwas fühlt sich an, wie eine Erbschaft.

Beispiel:

Aufgrund eines guten Scheidungsbeweises, der von der Detektei HELIOS auf Basis von Observationsmaßnahmen und Fotodokumentation fachgerecht angefertigt wurde, wurde Ihr Mann schuldig geschieden. Nun ist er Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig.

Wenn Sie selbst kein Einkommen haben, stehen Ihnen, nach der gängigen Rechtspraxis, rund ein Drittel (!) seines Nettoeinkommens zu. Verdient Ihr Mann im Monat z.B. € 4.800,– netto, dann stehen Ihnen € 1.600,– zu, Monat für Monat, plus Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Denkbar wäre dabei auch eine einmalige Abfindungszahlung von z.B. € 250.000,–. Die Alimente der Kinder haben damit nichts zu tun. Diese stehen auf einem anderen Blatt. Wenn Sie ein eigenes Einkommen erhalten, stehen Ihnen 40 Prozent des gemeinsamen Gesamtnettoeinkommens, abzüglich Ihres eigenen Einkommens, zu.

Voraussetzung: Scheidungsbeweis! Denn Ehebruch ist nach wie vor ein Scheidungsgrund.

Ohne Scheidungsbeweis keine gewonnene Scheidung. Ohne gewonnene Scheidung kein Geld.

In der Wertschöpfungskette der Ehescheidung bildet der Berufsdetektiv das Fundament. Die Detektei ist es, die zuständig, befugt und befähigt ist, den Scheidungsbeweis zu erbringen, mit dem Sie Ihre Scheidung gewinnen und dadurch Ihre Existenz retten. Der Scheidungsbeweis wird durch Observation erbracht. Ziel ist es, dem Scheidungsgegner das ehewidrige Verhalten gerichtstauglich und prozessoptimiert nachzuweisen.

Das sieht auch die ständige Rechtsprechung so:

 „Der geschädigte Ehegatte ist zur Abwehr unterhalts- und vermögensrechtlicher Nachteile berechtigt, seinen Prozessstandpunkt durch Beobachtung durch einen Detektiv zum Erlangen von Beweisen für ein ehebrecherisches Verhältnis des Ehegatten zu untermauern.“

Auf Basis des Observationsergebnisses wird dann von der Detektei HELIOS ein Scheidungsbeweis angefertigt, den gute Rechtsanwälte sogleich eins zu eins in die Scheidungsklage übernehmen.

(Oberster Gerichtshof 7 Ob 195/02f)

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

(Bertolt Brecht)

Scheidungsbeweis

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Oft gestellte Fragen und Antworten

Was kann passieren, wenn ich die Scheidung verliere?
Das Scheidungsverfahren zu „verlieren“, kann im schlimmsten Fall – je nach Ausgangssituation bedeuten – dass Sie keinen Anspruch auf Unterhalt haben und Ihre Existenz gefährdet ist. Darüberhinaus haben Sie auch noch sämtliche Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen.
Wie verliere ich die Scheidung?
Alle Scheidungsverlierer haben eine Gemeinsamkeit. Sie befinden sich in einem Beweisnotstand. Sie behaupten, der Partner hätte einen Ehebruch begangen, können diese Behauptung aber nicht beweisen. Eine unbewiesene Behauptung ist kein Beweis, und ohne Beweis verlieren Sie die Scheidung!
Wie kann ich die Scheidung gewinnen?
Ganz einfach. Indem Sie einen Scheidungsbeweis vorlegen.
Was genau ist ein Scheidungsbeweis?
Ein Beweis über eine schwere Eheverfehlung, also eine von einer zugelassenen Detektei angefertigte Dokumentation, dass Ihr Mann Sie mit einer anderen Person betrogen hat.
Ist überhaupt anzunehmen, dass mein Mann fremdgeht?
In fast allen Fällen steckt eine andere, meist jüngere Frau dahinter. Es gibt keine zufälligen Veränderungen im Leben. Wenn Sie nur den leisesten Verdacht haben, kontaktieren Sie eine Detektei. Die Untreue Ihres Mannes ist gleichzeitig Ihre Chance, die Scheidung zu gewinnen – aber nur die bewiesene Untreue.
Ist Fremdgehen heutzutage überhaupt noch ein Scheidungsgrund?
Ehebruch/ Fremdgehen ist nach wie vor (Stand Jänner 2021) eine schwere Eheverfehlung und damit ein Scheidungsgrund. Auch wenn es anderslautende Gerüchte gibt. Das Ehegesetz – und nur dieses ist ausschlaggebend – sagt dazu folgendes:

§ 49 Ehegesetz

Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Eine schwere Eheverfehlung liegt insbesondere vor, wenn ein Ehegatte die Ehe gebrochen oder dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat. Wer selbst eine Verfehlung begangen hat, kann die Scheidung nicht begehren, wenn nach der Art seiner Verfehlung, insbesondere wegen des Zusammenhangs der Verfehlung des anderen Ehegatten mit seinem eigenen Verschulden sein Scheidungsbegehren bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt ist.

Habe ich nach der Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Einen Ehegattenunterhalt bekommen Sie, wenn Ihr zukünftiger Ex per Gerichtsurteil an der Zerrüttung der Ehe schuldig gesprochen wurde. Schuldig bedeutet, dass er eine Eheverfehlung begangen haben muss, die durch die Detektei bewiesen wurde. Eine Eheverfehlung muss nicht unbedingt ein Ehebruch, also der Geschlechtsverkehr mit einer anderen Frau sein, es können einzelne Handlungen, wie das Austauschen von Zärtlichkeiten mit einer fremden Frau etwa dazu führen, dass Ihr Mann schuldig geschieden und zur Unterhaltszahlung verpflichtet wird.

„Die Ehegatten sind nicht nur zur ehelichen Treue verbunden, sondern auch verpflichtet, alles zu unterlassen, was geeignet ist, einen objektiv begründeten Schein ehewidriger Beziehungen zu erwecken.“ Das hat der Oberste Gerichtshof in den letzten Jahrzehnten immer wieder entschieden, zuletzt unter der Geschäftszahl 6Ob221/19x.

Bekomme ich als Frau nicht sowieso Unterhalt, egal, ob ich einen Ehebruch begangen habe oder nicht?
Seit einigen Jahren gibt es mit der Einführung des § 68a Ehegesetz den sogenannten verschuldensunabhängigen Unterhalt. Dieser wird Ihnen als Frau maximal dann zugesprochen, wenn Sie sich z.B. jahrelang nur ausschließlich um die Kindern gekümmert haben, und aufgrund ihres Alters keine Arbeit mehr finden. Doch dieser „Unterhalt“ ist nur eine Zwischenrettung. Sie bekommen viel weniger Geld, als Ihnen bei einer Scheidung aus Verschulden Ihres Mannes (Ehebruch) gesetzlich zustehen würde und das in der Regel nur für die nächsten drei Jahre.

Einen „echten“ Unterhalt in der Höhe von ca. 33 Prozent des Nettoeinkommens Ihres Mannes bekommen Sie nur, wenn Ihr Mann schuldig geschieden wird. Und schuldig geschieden wird er nur, wenn er eine schwere Eheverfehlung, wie etwa einen Ehebruch begangen hat. Und einen Ehebruch hat er nur dann begangen, wenn zu dieser Ansicht auch das Gericht kommt. Und das Gericht wird zu dieser Ansicht nur kommen, wenn ein Scheidungsbeweis vorgelegt wird. Kurz: Ohne Scheidungsbeweis kein Unterhalt, ohne Detektei kein Scheidungsbeweis.

Wie hoch ist der mir zustehende Ehegattenunterhalt?
Wenn Sie selbst kein Einkommen haben, stehen Ihnen nach der gängigen Praxis ca. 33 Prozent seines Nettoeinkommens zu. Verdient Ihr Mann im Monat z.B. € 4.800,– netto, dann stehen Ihnen grundsätzlich  € 1.600,– zu, Monat für Monat, plus Weihnachts- und Urlaubsgeld. Voraussetzung: Scheidungsbeweis. Denkbar wäre auch eine einmalige Abfindungszahlung von z.B. € 250.000,– Wenn Sie ein eigenes Einkommen erhalten, stehen Ihnen ca. 40 Prozent des gemeinsamen Gesamtnettoeinkommens, abzüglich Ihres eigenen Einkommens, zu. Alimente für Kinder haben damit nichts zu tun. Diese hat er zusätzlich zu bezahlen.
Was passiert, wenn mein Noch-Ehemann einmal arbeitslos wird?
Das ändert nichts am Unterhaltstitel. Es gilt das sogenannte Anspannungsprinzip. D.h. die Höhe des Unterhalts ist nach wie vor davon abhängig was er verdienen könnte, und nicht, was er tatsächlich verdient. Eine Verletzung der Unterhaltspflicht ist auch gegenüber der geschiedenen Ehegattin gem. § 198 Strafgesetzbuch gerichtlich strafbar.
Wie kann man einen aufwendigen Rosenkrieg vor Gericht vermeiden?
Das Wichtigste ist der Scheidungsbeweis, der durch unsere Detektei erbracht wird. In vielen Fällen kann so aus einer zunächst streitigen Scheidung eine einvernehmliche Scheidung werden, im Zuge derer sich ihr zukünftiger Ex vor Gericht zu einer Unterhalts- bzw. Abfindungszahlung an Sie verpflichtet. Sie und Ihr zukünftiger Ex können sich immer vergleichen, in jedem Stadium des Verfahrens. Natürlich wird er sich eher dazu bereit erklären, wenn er mit dem Scheidungsbeweis konfrontiert wird und ahnt, dass er dadurch verlieren wird. Der Scheidungsbeweis ist die sichere Grundlage, egal, ob es sich um eine (zunächst) einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt.
Ist der Scheidungsbeweis nur für den Unterhalt wichtig?
Auszug aus der Rechtsbroschüre „Was tue ich, wenn es zur Scheidung/ Trennung kommt?“ des österreichischen Bundeskanzleramtes:

„Wenn das Verschulden an der Ehescheidung trifft, wird im Gesetz nicht als Kriterium für die Billigkeitsentscheidung erwähnt. Dennoch hat die Rechtsprechung der Frage des Verschuldens auch bei der Vermögensteilung Bedeutung beigemessen. Vor allem wird dem schuldlosen Teil aus der Erwägung heraus, dass dieser keine einschneidende Änderung seiner Lebensverhältnisse hinnehmen muss, ein Wahlrecht bei der Vermögensteilung zugestanden. Sie/Er soll also beispielsweise darüber entschieden können, ob sie/er eine Liegenschaft lieber behalten und die/den PartnerIn auszahlen will, oder ob sie/er die Liegenschaft gegen Leistung einer Ausgleichszahlung der/dem anderen übergibt. Der schuldlose Teil soll durch die Aufteilung nicht in unzumutbare wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, während der/dem Schuldigen auch eine äußerste Einschränkung ihrer/seiner Lebensverhältnisse zugemutet wird. Dies kann sich auch auf Höhe und Zahlungsmodalitäten (Abstattung in Raten) einer allfälligen Ausgleichszahlung auswirken.“

Ein Scheidungsbeweis ist notwendig für:

  • Unterhalt
  • Vermögensaufteilung
  • Altersabsicherung

Mein Ehepartner hat eine Affäre. Davon weiß unsere gesamte Familie. Ist das Beweis genug?
Nein! Zwischen Wissen und Beweisen, also einem Scheidungsbeweis, den man dem Gericht präsentieren kann, ist ein haushoher Unterschied. Unzählige Frauen haben ihr Scheidungsverfahren und damit ihre Existenze verloren, weil „eh alles klar“ war. Als die Zeugen sich der Aussage entschlugen (aus familiären Gründen) oder andere Zeugen eiskalt Falschaussagen tätigten, sah das alles ganz anders aus.

Keine Scheidung ohne Beweis! Kein Beweis ohne Detektei HELIOS!

Ist die Aussage eines Detektivs vor Gericht rechtssicher?
Selbstverständlich! Der Detektiv führt in Österreich die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Berufsdetektiv“. Es handelt sich um einen Status, der eine Befähigung (Praxis und Prüfung) sowie eine besondere Zuverlässigkeit verlangt. Der Berufsdetektiv – und nur dieser – ist zur Beweismittelbeschaffung ausdrücklich gesetzlich befugt. Dadurch ist er vor Gericht ein absolut glaubwürdiger Zeuge. https://www.jusline.at/gesetz/gewo/paragraf/129

Dazu auch der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.10.2002 unter der Geschäftszahl 7 Ob 195/02f:

Der geschädigte Ehegatte ist zur Abwehr unterhalts- und vermögensrechtlicher Nachteile berechtigt, seinen Prozessstandpunkt durch Beobachtung durch einen Detektiv zum Erlangen von Beweisen für ein ehebrecherisches Verhältnis des Ehegatten zu untermauern.

Ist das Wichtigste nicht ein guter Anwalt?
Einen „guten“ Rechtsanwalt erkennen Sie schon daran, dass dieser nie mit leeren Händen in ein Scheidungsverfahren gehen würde, sondern ausschließlich mit professionell beschafften, rechtsicheren Beweisen.
Wie lang gilt der Scheidungsbeweis?
Der von der Detektei beschaffte Scheidungsbeweis ist nach sechs Monaten gesetzlich verjährt. Das ist im Ehegesetz geregelt:

§ 57 Ehegesetz – Fristablauf

(1) Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens erlischt, wenn der Ehegatte nicht binnen sechs Monaten die Klage erhebt. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Scheidungsgrundes. Sie läuft nicht, solange die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten aufgehoben ist. Fordert der schuldige Ehegatte den anderen auf, die Gemeinschaft herzustellen oder die Klage auf Scheidung zu erheben, so läuft die Frist vom Empfang der Aufforderung an.

Mit der Übergabe oder Zustellung des Scheidungsbeweises durch die Detektei an Sie beginnt die sechsmonatige Frist zu laufen.

Brauche ich auch einen Scheidungsbeweis, wenn wir uns einvernehmlich scheiden lassen?
Theoretisch brauchen Sie keinen Beweis – wenn alles gut geht. Doch ich habe in meiner mehr als zwanzigjährigen Praxis immer wieder erlebt, dass Paare, die ihr Verfahren zunächst als einvernehmliche Scheidung bei Gericht einbrachten, im Zuge der Verhandlung in Streit gerieten. Die einvernehmliche Scheidung schlug ganz schnell in eine streitige Scheidung um. Daher sollten Sie als Frau, wenn Sie nicht die Scheidung und Ihren Unterhalt und viel Geld verlieren wollen, in jedem Fall einen Scheidungsbeweis haben, auch wenn die Scheidung zunächst einvernehmlich geplant ist. Der Scheidungsbeweis ist das „As im Ärmel“ der einvernehmlichen Scheidung. Wenn es um die Aufteilung des Vermögens, um das Sorgerecht der Kinder oder um Unterhaltsforderungen geht, dann will niemand als Verlierer da stehen.
Arbeiten Sie auch mit RechtsanwältInnen zusammen?
Berufsdetektive und Anwälte sind zwei völlig verschiedene und voneinander unabhängige Berufe. Ersterer ist gesetzlich dazu befähigt, Beweise zu beschaffen, Letzterer vertritt Sie u.a. vor Gericht. Die meisten Menschen, die Opfer eines Ehebruches geworden sind, beauftragen zunächst eine Detektei mit der Beschaffung eines Scheidungsbeweises und gehen mit diesem dann zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Als Opfer einer strafbaren Handlung geht man ja auch nicht zum Staatsanwalt, sondern zuerst zur Polizei. So ist es auch mit Berufsdetektiven und privaten Anwälten. Der Scheidungsbeweis ist das Fundament, auf dem alle außergerichtlichen oder gerichtlichen Verhandlungen aufgebaut sind. Nur damit ist Ihr Verhandlungsstandpunkt stabil und sicher. Und der Anwalt hat – wenn er erst einmal einen profunden Beweis in der Hand hat – viel weniger Arbeit, was Ihnen enorme Kosten ersparen kann.
Wie hoch sind die Kosten für einen Scheidungsbeweis?
Das hängt vom Aufwand ab, unter dem dieser von der Detektei beschafft wird und beginnt ab € 3.000,– Siehe dazu: Ablauf und Preise
Sind die Detektei-Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung gedeckt?
Wir kennen ihre Rechtschutzversicherung nicht, das müsste in der Polizze oder in den Versicherungsbedingungen stehen. Unbeschadet von der Rechtschutzversicherung können Detektivkosten von Ihrem zukünftigen Ex oder seiner Affäre zurückgefordert werden.

Dazu die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 17.02.1981 unter der Geschäftszahl 4 Ob 67/80

„Der Ehestörer hat unabhängig vom Erfolg einzelner Beobachtungen alle jene Detektivkosten zu ersetzen, die der in seinen Rechten verletzte Ehegatte nach objektiven Maßstäben für notwendig ansehen konnte, um sich über das Verhalten seines Ehepartners Gewissheit zu verschaffen.“